Mit einer bundesweiten Razzia am 24. Mai 2023 haben die Repressionsbehörden die Verfolgungen gegen die Klimabewegung weiter verschärft: Betroffen war erneut die „Letzte Generation“, gegen die das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) und die Generalstaatsanwaltschaft München ein Verfahren nach § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“) eingeleitet haben. Federführend ist dabei die „Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET).
Am frühen Morgen des 24. Mai 2023 durchsuchten vermummte Polizeieinheiten insgesamt 15 Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern. Im Visier der Razzia waren vor allem die finanziellen Grundlagen der Klimaschutzorganisation, weshalb zwei zentrale Konten beschlagnahmt wurden. Auch weitere Infrastruktur war von der Polizeiaktion betroffen: Neben den Mailadressen und -verteilern wurde auch die Homepage der „Letzten Generation“ gesperrt, und die ZET platzierte auf der Startseite eine Warnung vor Spenden an die Organisation. Dieser Text sorgte inzwischen für Furore, erklärte die ZET doch darin: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß §129 StGB dar!“
„Diese Vorverurteilung während eines laufenden Ermittlungsverfahrens stellt einen klaren Verstoß gegen rechtsstaatliche Minimalstandards dar, indem die ZET nicht einmal mehr ein Gerichtsverfahren abwartet.“, merkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. an. „Die laufende Hetze gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung erreicht damit ein neues Niveau.“
Die konkreten Vorwürfe gegen die sieben Beschuldigten der heutigen Durchsuchungen konzentrieren sich auf ihr Engagement für eine Spendenkampagne, mit der die „Letzte Generation“ 1,4 Millionen Euro für ihre Aktivitäten eingeworben hat. Zwei Aktivist*innen werden zudem Aktionsplanungen gegen eine Öl-Pipeline vorgeworfen.
Mit dem Ermittlungsverfahren nach § 129 stehen die bayerischen Repressionsorgane nicht allein: Bereits seit Ende 2022 versuchen die Behörden in Brandenburg, die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ zu verfolgen, und auch die Berliner Justiz prüft derzeit ein mögliches Verfahren.
„Mit den heutigen Razzien gegen die ‚Letzte Generation‘ treibt die staatliche Kriminalisierung der Klimabewegung erneut groteske Blüten: Dass die bayerischen Repressionsorgane Spendensammlungen für Aktionen gegen die Klimazerstörung als ‚kriminelle Vereinigung‘ verfolgen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die der globalen Klimakatastrophe nicht tatenlos zusehen wollen“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Ununterbrochen müssen wir erleben, wie Klimagerechtigkeitsaktivist*innen zu immer höheren Strafen – oftmals sogar zu Haftstrafen ohne Bewährung – verurteilt werden oder willkürlich in ‚Präventivhaft‘ genommen werden. Die jetzigen Ermittlungsverfahren nach § 129 stellen eine weitere Verschärfung der Gangart dar. Gegen diese Repressionswelle hilft nur Solidarität: Die Rote Hilfe e. V. steht an der Seite der verfolgten Klimaaktivist*innen und fordert ein sofortiges Ende der Kriminalisierung!“