Im Jahr Sommer 2024 erhielten mehrere dutzend Personen ein Bußgeld der Polizeiinspektion Magdeburg. Sie sollen im Oktober 2023 an einer Kundgebung teilgenommen und gegen polizeiliche Auflagen verstoßen haben. Viele Betroffene legten Widerspruch dagegen ein. Gegen drei junge Menschen wurde für den 18.02.2025 vor dem Amtsgericht in dieser Sache ein Prozess angesetzt.

Was ist geschehen?

Es war der 27.10.2023 als sich rund 50 Menschen auf dem Wilhemstädter Platz in Magdeburg- Stadtfeld versammelten. Sie trugen Transparente und Schilder bei sich. Darauf waren Parolen zu lesen wie z. B. „Für eine sofortige ,humanitäre Waffenruhe in Pälastina“, „Brecht das Schweigen zu Krieg und Besatzung“ oder „Grundrechte verteidigen – Menschenrechte wahren“. Ein Teilnehmer hielt seine Palästinafahne in den Wind. Ebenso wurden Sprechchöre angestimmt, um auf den Krieg in Palästina aufmerksam zu machen und die dortige desolate humanitäre Situation in die Öffentlichkeit zu tragen. So weit – so gut, ein völlig alltägliches Versammlungsgeschehen.
Zeitgleich versammelten sich auch rund 200 Einsatzkräfte der Polizei am Ort des Geschehens, um jegliche Meinungsäußerung zu unterbinden und den Protest mit zahlreichen Fahrzeugen abzuschirmen. Trotz dieser Einkesslung blieben die versammelten Menschen besonnen und setzten  die Aktion fort. Die Polizei räumte schließlich den Platz und führte zahlreiche Menschen einzeln ab. Alle festgestellten Personen wurden kontrolliert, die Personalien aufgenommen, Porträtfotos angefertigt und diverse Pappschilder beschlagnahmt.

Mehrere dutzend Bußgelder verteilt

Fast ein Jahr später erhielten mehrere dutzend Personen Bußgelder in Höhe von jeweils 180€. Die Behörden schienen die Absicht zu verfolgen, einen Teil der Kosten für den völlig überzogenen Polizeieinsatz auf die vermeintlichen Teilnehmer/innen umlegen zu wollen.
Da die Vorwürfe schon auf den ersten Blick rechtswidrig erschienen, entschlossen sich viele Betroffene Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide einzureichen.Gegen drei Teilnehmer/innen der Kundgebung sollten am 18.02.2025 schließlich vor dem Amtsgericht Magdeburg mehrere Prozesse in dieser Angelegenheit stattfinden. Nach Intervention durch eine Rechtsanwältin fielen diese aber letztlich ins Wasser. Die Verfahren werden eingestellt, die Bußgelder sind hinfällig. In diesen Tagen wurden auch die übrigen Betroffenen informiert, dass ihre Verfahren eingestellt werden.

Was bleibt?

Viele Monate nach den ersten Protesten gegen den Gaza-Krieg in Magdeburg zeigt sich immer deutlicher: Die Magdeburger Polizeibehörde hat mit ihren Verbots- und Auflagenverfügungen das Versammlungsrecht willkürlich und eklatant eingeschränkt. Angeordnet vom hiesigen Innenministerium sollte jeglicher friedenspolitischer Protest behördlich verunmöglicht werden. Es sollte schlichtweg politisch verhindert werden, dass Protest gegen Krieg, Besatzung und Genozid in Magdeburg sichtbar wird. Erfolglos.
Egon von der Roten Hilfe resümiert: „Das geschilderte Vorgehen ist uns nicht neu, so ist uns der polizeiliche Verfolgungseifer gegen Linke in Magdeburg vertraut. In diesem Fall haben sich die Betroffenen zeitnah vernetzt um der Kriminalisierung kollektiv und nicht individuell zu begegnen. So ist es letztlich auch gelungen den Spieß umzudrehen und die Einschüchterungsversuche ins Leere laufen zu lassen.“

Ältere Beiträge zum Thema:

PM vom 09.11.2024: https://magdeburg.rote-hilfe.de/2024/11/08/kriminalisierung-der-palaestina-solidaritaet-in-magdeburg-setzt-sich-fort-rote-hilfe-fordert-einstellung-aller-verfahren/
Beitrag vom 25.07.2024: https://magdeburg.rote-hilfe.de/2024/07/25/polizei-verschickt-post-an-vermeintliche-kundgebungsteilnehmerinnen/
PM vom 24.10.2023: https://magdeburg.rote-hilfe.de/2023/10/24/schluss-mit-der-kriminalisierung-der-palaestina-solidaritaet-das-versammlungsrecht-ist-nicht-verhandelbar/

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