Die Polizeiinspektion Magdeburg hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Briefe mit einem Anhörungsbogen wegen so genannter Ordnungswidrigkeiten verschickt. In dem Schreiben wird von den Empfänger:innen erwartet, einen Äußerungsbogen zum Vorwurf auszufüllen und zurückzusenden. Den Betroffenen wird vorgewurfen am 27.10.2023 an einer Versammlung teilgenommen und mit „propalästinensischen Ausrufen“ gegen die polizeilichen Beschränkungen der Kundgebung verstoßen zu haben.

Aus diesem Anlass möchten wir euch darüber informieren, dass ein polizeilicher Anhörungsbogen für die Repressionsbehörden ein Instrument im Zuge der Ermittlungen darstellt. Für gewöhnlich wird ein Anhörungsbogen seitens der Polizei verschickt, wenn es sich um „eine Straftat mit einem eher leichten Delikt“ handelt. Der Anhörungsbogen fungiert dabei als alternative Option und sozusagen als Pendant zu einer polizeilichen Vorladung.

Daher gilt Grundsätzlich: Genauso wie du bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen musst, solltest du den Anhörungsbogen nicht zurücksenden! Eine gesetzliche Aussage- oder Erscheinungspflicht besteht nicht – es drohen also keine Konsequenzen. Zudem steht dir als Beschuldigte:r immer das Recht zu, die Aussage zu verweigern.

In jedem Falle rufen wir euch dazu auf eure vertrauensvollen Antirepressionsstrukturen zu kontaktieren, z. B. bei der nächsten Sprechstunde der Roten Hilfe am 26. August um 18 Uhr im F52 (Friesenstr. 52, Magdeburg).

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